Christian Grauel

Rechtsanwalt
Christian Grauel

Fachanwalt für Erbrecht
Testamentsvollstrecker (AGT)

 

Rechtsanwalt Grauel ist seit 2009 zur Anwaltschaft bei der Rechtsanwaltskammer Frankfurt am Main zugelassen. Sein Studium und Referendariat absolvierte er in Augsburg, Memmingen und München.

Im Jahr 2014 hat Rechtsanwalt Grauel erfolgreich den Lehrgang zum Testamentsvollstrecker (AGT) absolviert.

2015 wurde Rechtsanwalt Grauel von der Rechtsanwaltskammer Frankfurt am Main die Erlaubnis zur Führung der Bezeichnung "Fachanwalt für Erbrecht" verliehen.

Aufgrund seiner Spezialisierung liegen die Tätigkeitsgebiete von Rechtsanwalt Grauel ausschließlich im Erbrecht sowie im Betreuungsrecht.

Rechtsanwalt Grauel ist Mitglied