Trennung -was nun?

Die ersten Schritte nach dem ohnehin schwierigen Entschluss, eine Ehe oder eingetragene Lebenspartnerschaft zu beenden, sind oft die wichtigsten. Schon vor dem Auszug eines der Partner sind bestimmte Vorkehrungen zu treffen. Dies wird häufig nicht beachtet, kann später aber erheblich dazu beitragen, unnötigen Streit für alle Beteiligten zu vermeiden.
An dieser Stelle deshalb einige Hinweise dazu, was bei Trennung und Scheidung zu beachten ist und zu der Frage, ob überhaupt und wozu gegebenenfalls ein Anwalt benötigt wird:

Immer zu beachten ist, dass Informationen und Unterlagen gesichert werden. Das ist auch bei Paaren unerlässlich, die sich definitiv fair und ohne Streit trennen wollen, einfach um später entweder ein reibungsfreies Verfahren zu ermöglichen oder gegebenenfalls dann keine Nachteile zu haben, falls doch Streit aufkommt. Für jede Scheidung erforderlich sind:

  • die Heiratsurkunde
  • die Geburtsurkunden minderjähriger Kinder
  • der Ehevertrag (soweit vorhanden)

Schon bevor anwaltlicher Rat eingeholt werden soll und natürlich erst recht, wenn Streit aufgekommen ist, sollten darüber hinaus z.B. folgende Unterlagen und Informationen gesichert werden:

  • Kontoauszüge
  • Bausparverträge
  • Informationen über jede Form von angelegtem Geld
  • Kaufverträge oder Wertgutachten bei Häusern und Eigentumswohnungen
  • Wertgutachten von wertvollen Sammlerstücken
  • Kfz-Briefe
  • Versicherungsverträge (z.B. Lebens-, Unfallversicherung)
  • Kreditverträge
  • Belege über den Erwerb wertvoller Gegenstände

Wenn Verfahrenskostenhilfe beantragt werden muss, werden benötigt:

  • aktuelle Verdienstbescheinigungen und / oder
  • Arbeitslosengeldbescheid und / oder
  • Sozialhilfebescheid
  • Mietvertrag oder Kontoauszüge über die Zahlung der Miete
  • Belege über Ausgaben für Versicherungen, Kreditverträge usw., sowie gegebenenfalls Schul- oder Studienbescheinigungen und ähnliches

Die Frage, ob überhaupt ein Anwalt benötigt wird, ist jedenfalls dann definitiv mit ja zu beantworten, wenn auch eine Scheidung beabsichtigt ist. Im Scheidungsverfahren muss zumindest derjenige durch einen Anwalt vertreten sein, der den Scheidungsantrag stellt. Der andere Ehegatte braucht nur dann einen Anwalt, wenn

  • es Streit gibt und er eigene Anträge stellen möchte oder
  • im Scheidungstermin Regelungen durch den Richter/die Richterin zu Protokoll erklärt werden sollen oder
  • die Scheidung noch am Tag der Verhandlung rechtskräftig werden soll.

Auch wenn eine Scheidung zunächst nicht geplant ist, kann es dienlich sein, anwaltlichen Rat für die Regelung der mit der Trennung und Scheidung im Zusammenhang stehenden Fragen einzuholen. Dies kann auch im Rahmen einer gemeinsamen Besprechung erfolgen. Wichtig zu wissen ist dabei, dass es keinen „gemeinsamen Anwalt“ gibt. Gemeinsame Beratungsgespräche sind trotzdem möglich. Sie werden auf der Basis geführt, dass derjenige, der den Termin beim Anwalt vereinbart hat, diesen auch alleine zumindest für die Beratung beauftragt. Der andere Ehepartner muss darüber aufgeklärt werden.

Auf jeden Fall sollte der Gang zum Anwalt nicht auf die lange Bank geschoben werden, auch nicht wegen der Anwaltskosten, die sich durch eine frühe Beratung keinesfalls erhöhen. Der Anwalt wird nämlich nicht, wie oft angenommen, nach einzelnen Briefen oder Zeit bezahlt. Ein erstes Gespräch darf nach dem gültigen Rechtsanwaltsvergütungsgesetz maximal 190,- € zzgl. MwSt. kosten.

Deswegen sollte rechtzeitig ein Anwalt aufgesucht werden, um sich zumindest in einem Erstgespräch zu informieren und Fehler von Anfang an zu vermeiden. Auch die Chancen auf eine gütliche Einigung steigen durch eine frühe Kontaktaufnahme erheblich.

RECHTSANWÄLTIN NADJA TREPTOW
FACHANWÄLTIN FÜR FAMILIENRECHT

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