Testamentsvollstreckung

Testamente oder Erbverträge werden in der Regel errichtet, um Erben finanziell abzusichern, eine gerechte und zügige Verteilung des Nachlasses zu erreichen und das Vermögen zu schützen. Der Einsatz eines Testamentsvollstreckers, der die Verantwortung für die Nachlassabwicklung oder –verwaltung trägt, sichert die Erfüllung der Weisungen des Verstorbenen. Diese werden in seinem Sinne umgesetzt.

Der Erblasser kann die Befugnisse des Testamentsvollstreckers genau bestimmen. Er kann z.B. die Dauer der Testamentsvollstreckung, eine Beschränkung auf bestimmte Nachlassgegenstände oder nur auf bestimmte (z.B. minderjährige, behinderte oder verschuldete) Erben verfügen.

Gute Gründe für eine Testamentsvollstreckung liegen in der oft unterschätzten aufwändigen Nachlassabwicklung, wie z.B. der Sichtung der Unterlagen, der Nachlasssicherung, der Überwachung von Fristen, Grundbuchänderungen, Kündigungen und Behördengängen. Erben fehlt es hierfür aus unterschiedlichen Gründen oft an Zeit und Sachkunde (Berufstätigkeit, Minderjährigkeit, Alters-/Krankheitsfall, mangelnde Erfahrung, weit entfernter Wohnort, psychische Belastung u.v.m.).

Innerhalb von Erbengemeinschaften entsteht häufig Streit über die Verteilung des Erbes und die Verwaltung bis zu einer Auseinandersetzung. Die Erben können Entscheidungen aber nur einstimmig treffen. Bei minderjährigen Erben ist bei einer Vielzahl von Rechtsgeschäften eine gerichtliche Genehmigung erforderlich. Kritisch wird das spätestens, wenn z.B. geschiedene Elternteile sich selbst nicht einig sind oder eigennützige Ziele verfolgen.

Der Testamentsvollstrecker dagegen ist zuerst dem Willen des Erblassers verpflichtet und alleine in der Lage, dessen Wünsche ohne die Erlaubnis Dritter oder des Gerichts durchzusetzen.

Bei behinderten oder überschuldeten Erben kann wirksam der Gefahr begegnet werden, dass Sozialhilfeträger oder Gläubiger der Erben auf das Erbe zugreifen.

All diesen Vorteilen stehen natürlich auch Nachteile gegenüber, die abzuwägen sind. Durch die Anordnung der Testamentsvollstreckung fühlen sich die Erben oft erst einmal bevormundet. Im Regelfall dient die Testamentsvollstreckung aber gerade den Erben. Die Erfahrung zeigt, dass viele Familienstreitereien und Feindseligkeiten hätten vermieden werden können, wenn die Verantwortung von einer neutralen Person mit ausreichenden Möglichkeiten übernommen worden wäre. Der Testamentsvollstrecker ist zentraler Ansprechpartner für alle Beteiligten. Die Erben müssen und können sich mit ihm auseinandersetzen, statt sich gegenseitig zu verklagen.

Zudem kostet die Testamentsvollstreckung auch Geld. Man wird selten jemanden finden, der diese Verantwortung und Arbeit kostenlos auf sich nimmt.

Den Verstorbenen selbst trifft das nicht mehr, da die Testamentsvollstreckung zu seinen Lebzeiten nichts kostet, sondern aus dem Nachlass bezahlt wird. Die Höhe der Vergütung sollte dennoch schon im Testament geregelt und zuvor besprochen worden sein.

Im Ergebnis schützt die Anordnung einer Testamentsvollstreckung gerade davor, dass ein Großteil des Vermögens von Rechtsanwälten, Gerichten und Gutachtern oder durch Zeitverlust aufgezehrt wird.

Die Testamentsvollstreckung ist sicher in einer Vielzahl von Fällen nicht erforderlich, z.B. bei einem verantwortungsbewussten volljährigen Alleinerben und überschaubaren Verhältnissen. Sobald aber einer der o.g. Umstände vorliegt oder eine besondere Verwendung des Nachlasses gewünscht ist, sollte man sich zumindest über die konkreten Möglichkeiten informieren und dann erwägen, ob eine Lösung durch Testamentsvollstreckung oder auch eine andere letztwillige Anordnung erreicht werden kann.